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Die jüdische Geschichte Badens

 

In Baden (zwischen 1281 und 1298 zur Stadt erhoben) lassen sich jüdische Einwohner zunächst im Mittelalter nachweisen. So lebten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts jüdische Personen in der Stadt. Ob es zur Bildung einer jüdischen Gemeinde gekommen ist, ist nicht bekannt. Am 18. März 1349 traf die jüdischen Einwohner die Judenverfolgung der Pestzeit. Teils wurden die jüdischen Einwohner erschlagen, teils verbrannt. Nach dieser Judenverfolgung lassen sich seit 1384 wieder für einige Zeit Juden in der Stadt nachweisen.  

 

Vom 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war keine Niederlassung von Juden in der Stadt möglich. Im 18. Jahrhunderts wagten sich Juden aus den benachbarten Orten Endingen und Lengnau nur selten in die Stadt, da sie befürchten mussten, aus der Stadt mit Schlägen und unter Beleidigungen sofort vertrieben zu werden. Sie galten als Fremde ohne Bürgerrecht, durften lange keine Liegenschaften erwerben, Innungen nicht beitreten und waren infolgedessen weitgehend auf Handels- und Hausierberufe beschränkt. 

 

Der 1803 geschaffene Kanton Aargau behielt diese rechtlichen Benachteiligungen in seinem "Judengesetz" vom 5. Mai 1809 und in einem Änderungsgesetz von 1846 mit nur geringfügigen Milderungen bei, auch die Bundesverfassung von 1848 verweigerte ihnen die bürgerliche und religiöse Gleichberechtigung. Erst ein Bundesratsbeschluß von 1856 gestand ihnen die bürgerliche Gleichberechtigung zu, die im Aargau erst 1863 umgesetzt wurde. Die Niederlassungsfreiheit war jedoch bis 1862 noch an die Genehmigung der Gemeinderäte gebunden und blieb bis 1874 weiteren Einschränkungen für ausländische Juden unterworfen.

 

Im 19. Jahrhundert konnten sich jüdische Familien seit Ende der 1840er-Jahre in der Stadt niederlassen. Grundlage dieser Niederlassung war das neue Fremdengesetz des Kantons Aargau von 1846, wonach auch außerhalb der Gemeinden Endingen und Lengnau die Ansiedlung jüdischer Familien möglich war. Schon 1850 sollen in Baden und Ennetbaden über 200 Juden, ein Anteil von 4,8 % der Gesamtbevölkerung, gewohnt haben.

 

 

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